>>>>In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen Überblick über Rechts- und Sicherheitsaspekte geben, die mit dem Besitz und Betrieb eines Teiches einhergehen.<<<<
Ich habe diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, weise Sie aber darauf hin, dass es sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung handelt und dass alle hierin enthaltenen Informationen ohne Gewähr gegeben werden. Ich übernehme keine Verantwortung für jegliche Probleme, die aus der Beachtung oder Nichtbeachtung der hier gegebenen Informationen erwachsen könnten, da ich kein Anwalt bin.
In diesem Artikel möchte ich insbesondere auf 6 Themen eingehen:
Vielleicht fragen sie sich, ob Sie überhaupt einfach so einen Teich anlegen dürfen oder ob Sie vorher eine Baugenehmigung brauchen.
Grundsätzlich darf jeder in seinem eigenen Garten kleine Teiche oder Bachläufe ohne Baugenehmigung anlegen. Das bedeutet, dass Sie für einen Fertigteich in den allermeisten Fällen keine Baugenehmigung brauchen.
Eine solche Genehmigung ist normalerweise erst ab etwa 30 bis 100 m² Teichfläche oder einer Wassertiefe von mehr als 2 Metern notwendig. Da ich davon ausgehe, dass Ihr Teichbauvorhaben derartige Dimensionen nicht annehmen wird, werde ich hierauf nicht weiter eingehen. Sollte dies doch der Fall sein, so erkundigen Sie sich bitte unbedingt im Vorhinein bei Ihrem Gemeindebauamt, da die Bestimmungen zum Bau an verschiedenen Orten sehr unterschiedlich sein können.
Falls Sie darüber nachdenken, eine Sickermulde anzulegen und diese an die öffentliche Kanalisation anschließen möchten, benötigen Sie hierfür im Vorhinein eine schriftliche Genehmigung. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihre örtliche Untere Wasserbehörde. Untere Wasserbehörden sind unter anderem für den Gewässerschutz verantwortlich und sollten daher zuständig sein.
Das gleiche gilt generell für alle bedeutenden Eingriffe in die Umgebung, wie zum Beispiel Aufstauungen und das Anzapfen oder Umleiten natürlicher und öffentlicher Gewässer.
Für Wasserschäden ist grundsätzlich der Teichbesitzer haftbar, zum Beispiel wenn nach starken Regenfällen der Teich überlaufen sollte. Gleiches gilt für durch unsachgemäße Installationen verursachte Kabelbrände oder Erdrutsche.
Wenn Sie einen großen Teich besitzen und besser gegen Schadenersatzforderungen abgesichert sein wollen, empfiehlt sich eine passende Haftpflichtversicherung.
Vielleicht kennen Sie das ja auch bereits, dass den Fröschen im Teich einfach nichts besseres einzufallen scheint, als rund um die Uhr ein nervtötendes Quak-Konzert zu veranstalten. Es ist in solchen Fällen bereits vorgekommen, dass Nachbarn sich beim Teichbesitzer beschwert haben und sogar vor Gericht gezogen sind, um eine Beendigung der „Lärmbelästigung“ zu erwirken.
Tatsächlich stehen Ihre Nachbarn in solch einem Fall auf verlorenem Posten und können rechtlich absolut gar nichts gegen das Gequake unternehmen. Es handelt sich beim Ruf der Frösche nämlich gemäß unzähliger Richtersprüche nicht um Ruhestörung, sondern um Naturgeräusche.
Diese müssen Ihre Nachbarn erdulden – und Sie auch, denn alle heimischen Amphibien stehen unter Naturschutz!
Das bedeutet, dass Kröten, Molche & Co. grundsätzlich weder gefangen noch vertrieben werden dürfen. Sie haben quasi ein dauerhaftes Bleiberecht in Ihrem Gartenteich, was aber durchaus Vorteile mit sich bringt, denn Amphibien bekämpfen eine Vielzahl von Schädlingen und sind daher nützlich für das Gleichgewicht im Teich.
Dies ist der mit Abstand wichtigste Punkt.
Kinder können durch Unvorsichtigkeit sehr leicht in einen Teich fallen und ertrinken. Solche tragischen Fälle ereignen sich leider immer wieder, wobei Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren besonders gefährdet sind, da bereits eine Wassertiefe von nur 20 cm dafür ausreicht. Die höhere Gefahr des Ertrinkens hängt auch damit zusammen, dass kleine Kinder im Gegensatz zu Erwachsenen einen höher gelegenen Körperschwerpunkt und eine schlechtere Koordination haben, sodass sie leichter in einen Teich fallen können.
Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass so ein Unfall lange dauert und man das Kind hören wird – ganz im Gegenteil, kann dies sehr schnell und leise passieren, da die Kinder oftmals nicht mehr um Hilfe rufen und auf sich aufmerksam machen können, wenn ihr Kopf erst einmal unter Wasser gerät. Selbst wenn Kinder doch noch gerettet werden, tragen sie oft bleibende Hirnschäden davon, weswegen Sie diesen Aspekt sehr, sehr ernst nehmen sollten.
Deswegen sollten Sie Kinder draußen und in der Nähe vom Teich IMMER beaufsichtigen und generell keine ungesicherten Stege und Brücken anlegen.
Generell haben Sie als Teichbesitzer grundsätzlich auch eine Verkehrssicherungspflicht und haften für Schäden und Unfälle im Zusammenhang mit dem Teich, die durch übliche Sicherheitsvorkehrungen hätten verhindert werden können. Deshalb sollten Sie – unabhängig davon, ob Sie Besitzer oder nur Mieter des Grundstücks sind – auf jeden Fall Ihren Teich oder Ihr Grundstück so einzäunen, dass Kinder keinen Zugang haben. Falls Kinder dann doch unbefugt Ihr Grundstück betreten sollten, z.B. indem sie über den Zaun klettern, und etwas passiert, haften Sie nicht.
Lassen Sie uns nun noch im letzten Punkt betrachten, was Sie explizit unternehmen können, damit keine schlimmen Unfälle passieren.
Zunächst einmal können Sie das Ufer so gestalten, dass es sicherer ist – darin sind Sie bei Fertigteichen natürlich sehr eingeschränkt und müssen mit dem Leben, was die jeweilige Teichwanne bietet. Idealerweise sollte der Teich aber keine steilen Ufer haben und auch die Uferzone generell sollte flach ansteigen.
Eine der vermutlich besten Möglichkeiten, um für Sicherheit zu sorgen, sind Teichzäune. Teischutzzäune sollten rings um den Teich errichtet werden und mindestens 80 cm hoch sein. Achten Sie beim Kauf oder Bau auch darauf, nur senkrechte Streben zu verwenden. Waagerechte Streben verleiten Kinder praktisch zum Hinüberklettern. Falls der Teichzaun eine Tür hat, muss diese auf jeden Fall abschließbar sein.
Besonders zu empfehlen für Teichbesitzer ist der verzinkte Teichschutzzaun von Bellissa bei Amazon*. Er ist einfach aufzubauen, stabil, dekorativ und flexibel und schützt durch seine feinen Maschen den Teich auch vor Laub.
Eine weitere aber aufwendigere Methode der Teichsicherung stellen Teichgitter dar. Es handelt sich dabei um vorgefertigte Gitter aus Baustahl, die ca. 5 cm unter der Teichoberfläche auf kleinen Pfeilern im Wasser so angebracht werden, dass sie nicht kippen können. Teichgitter sollten starr sein, enge Maschen haben und durch den TÜV geprüft sein. Falls die Maschen zu weit sein sollten, kann es nämlich passieren, dass Kinder darin hängen bleiben und sich nicht mehr allein befreien können. Auf keinen Fall sollten Sie Netze verwenden, da diese zur Falle werden können und nur wenig Schutz bieten. Laubschutznetze sind einzig und allein dafür geeignet, Laub vom Wasser fernzuhalten.
Schließlich können Sie als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme den Einsatz von Teichmeldern erwägen. Dies sind elektrische Warngeräte, die ein lautes Signal abgeben, wenn etwas schweres ins Wasser fällt.
In diesem Beitrag haben wir einige der rechtlichen Aspekte und sicherheitsrelevante Themen rund um den Gartenteich besprochen. Diese Punkte sind für alle Gartenteiche relevant, nicht nur für Fertigteiche. Am wichtigsten für Sie zu wissen ist, dass Sie grundsätzlich für Unfälle im Zusammenhang mit dem Teich verantwortlich sind, wenn Ihr Grundstück frei zugänglich ist. Sie sollten daher auf jeden Fall für eine vernünftige Umzäunung Ihres Grundstückes oder des Teiches sorgen.
Falls Sie weitere oder speziellere Fragen haben sollten, setzen Sie sich bitte mit Ihren lokalen Behörden oder einem Juristen in Verbindung, da ich hier leider nicht auf alle Fälle und Risiken qualifiziert eingehen kann.
Dennoch hoffe ich, dass Ihnen dieser Beitrag ein wenig geholfen hat und freue mich schon auf den nächsten Artikel!
Ich danke Ihnen für’s Lesen und wünsche Ihnen immer einen sicheren Teich.
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